Kostenübersicht und Ablauf

Der erste Termin:

Beim ersten Gesprächstermin lernen wir uns kennen, Sie haben Zeit Ihr Anliegen zu formulieren und wir können mögliche, eventuell auch verschiedene therapeutische Vorgehensweisen besprechen. Das erste Gespräch, wie auch alle weiteren Einzeltermine dauern jeweils 50 Minuten.

Sie entscheiden selbst, ob Ihnen der Kontakt zu mir hilfreich erscheint, Ihnen die Therapieart zusagt und ob Sie sich die Therapie vorstellen können. Die Folgestunden nach dem Erstkontakt sprechen wir zusammen ab. Sie finden anfangs in der Regel wöchentlich statt, können aber auch 14-tägig sein.

Kostenübernahme durch Krankenkassen:

Die ersten 5 Sitzungen sind „probatorische Sitzungen“ und werden von den Krankenkassen und der Beihilfe normalerweise ohne Antrag bezahlt. Des weiteren wird eine zusätzliche Anamnesestunde bezahlt.

Die privaten Krankenkassen, die Beihilfe und die Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Ich stelle die Rechnung gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit dem 2,3 fachen Steigerungssatz. Gelegentlich kann in Einzelfällen der Steigerungssatz auf 3.5 erhöht werden, wenn eine entsprechende Begründung gegeben wird.

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob Sie für Psychotherapie einen Versicherungsschutz vereinbart haben und zu welchen Konditionen er besteht!

Das für eine Psychotherapie notwenige Antragsverfahren und die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen variiert von Kasse zu Kasse. Informieren Sie sich auch darüber vorab. Die Beihilfe fordert nach 5 freien Probesitzungen immer einen schriftlichen Antrag auf Psychotherapie, den der behandelnde Psychotherapeut stellen muss. Dazu fordern Sie den Vordruck bei der Beihilfe an. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen empfehle ich Ihnen vorab die Bedingungen ihrer Versicherung zu erfragen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten in der Regel nicht. Nur in Einzelfällen kann über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden.

Selbstzahler:

Die Kosten der Behandlung richten sich nach dem zeitlichen Umfang und Ihrem Anliegen – auch welche Behandlungsart notwendig wird. Sie können diesbezüglich gerne eine telefonische Auskunft einholen. Wenn dass zu behandelnde Thema überschaubar ist und voraussichtlich nur wenige Stunden Therapie notwendig sein werden entscheiden sich Klienten häufig dazu, die Kosten selbst zu tragen.

Terminabsage:

Da ich eine Bestellpraxis habe und die Termine für Sie verbindlich freihalte, bin ich darauf angewiesen, dass Sie die Termine auch wahrnehmen. Wenn Sie einen Termin bis 48 Stunden zuvor absagen, entstehen für Sie keine Kosten. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen und ich diesen Termin nicht anderweitig vergeben kann, fallen für Sie Ausfallkosten in Höhe von 90,– € an.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausfallgebühr unabhängig vom Grund des Ausfalls ist und dass sie nicht als GOÄ-Leistung abgerechnet werden kann, sondern von Ihnen privat zu begleichen ist!